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Aktuell:
Newcastle-Krankheit in Bochum ausgebrochen
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum hat am 05.05.2010 die "Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit im Stadtgebiet Bochum" erlassen.
Da es sich bei der Newcastle-Krankheit um eine Tierseuche handelt, wurde ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet Bochums, der Sperrbezirk hat einen Durchmesser von 6 Kilometern um den Ausbruchsort der Krankheit (Kleingartenanlage an der Essener Str. in Bochum-Goldhamme).
Im Sperrbezirk muß bis zum 27.05.2010 jeder Besitzer Gefügel in geschlossenen Ställen abzusondern. Zum Geflügel im Sinne dieser Allgemeinverfügung zählen auch Brieftauben! Auch das "Verbringen" also Transportieren ist nicht erlaubt.
Im Beobachtungsgebiet besteht diese Aufstallungspflicht nicht, es müssen jedoch verschiedene andere Auflagen eingehalten werden. Ebenso ist das Transportieren auch hier nicht erlaubt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung bzw. den "Fragen und Antworten der Stadt Bochum" zur Newcastle-Krankheit.
Das Beobachtungsgebiet wurden von den umliegenden Städten und Kreisen auf Teile des jeweiligen Gebietes ausgedehnt, soweit diese im 20 km-Durchmesser um den Ausbruchsort liegen. Entsprechende Informationen findet man auf den Homepages der betroffenen Städte/ Kreise. Bekannt sind Beobachtungsgebiete in Gelsenkirchen, Essen, Recklinghausen, Herten, Witten, Dortmund.
Unterstützt durch den Deutschen Brieftaubenverband e.V. konnte der Regionalverbandsvorstand Ausnahmegenehmigungen für Wettflüge an den Wochenenden für die RVen Bochum 05, Bochum-Nord und Wattenscheid erreichen. Auch die dem RegV angehörenden RVen BSZ Witten und Herne-Wanne können Flüge an den Wochenenden veranstalten.
Die drei Bochumer Reisevereinigungen sind jeweils durch Züchter im Sperrbezirk betroffen. Eine Lockerung des Flugverbots am Haus konnte leider nicht erreicht werden.
Als Alternative für diese Züchter werden seit dieser Woche Trainingsflüge von Mittwoch bis Freitag angeboten. Auch hierfür wurden Ausnahmegenehmigungen durch die Stadt Bochum erteilt.
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